Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Gegenstand jeglicher Leistungen der Pensionen "Zum Storchennest" und
"Cafe Am Kloster". Sie gelten insbesondere für die Überlassung
von Gästezimmern und Gruppenkontingenten, sowie für alle damit in
Zusammenhang stehenden Leistungen und sonstigen Lieferungen (Zimmeranmietung
und Leistungen im Gastronomiebereich, Vermittlung von Fremdleistungen).
§ 1 Vertragsabschluss
1.1
Der Beherbergungsvertrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Annahme
bzw. Bestätigung der Buchungsanfrage zustande. Bei einer Bestellung vor
Ort reicht ein mündlicher Vertragsabschluss, der anschließend schriftlich
bestätigt wird.
1.2
Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für
die Pension dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen widerspricht.
§ 2 An- und Abreise/ Unterkunftsbereitstellung
2.1
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung hat der Zimmerbezug nicht vor 14:00
Uhr des Anreisetages, sowie die Zimmerrückgabe bis 10:00 Uhr des Abreisetages
zu erfolgen.
2.2
Die Pension hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten und über die
Zimmer zu verfügen, falls reservierte Zimmer nicht bis spätestens
18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bezogen werden; es sei denn, dass ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen
3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben
in der Reservierungsbestätigung. Soweit nichts anderes ausgeschrieben
ist, umfasst der Preis die Beherbergung, gebuchte Verpflegung und die Mehrwertsteuer.
3.2
Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen
ist nicht möglich.
3.3
Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in EURO.
3.4
Die Pensions- und sonstigen Leistungspreise verstehen sich grundsätzlich
inklusive der derzeitigen gültigen Mehrwertsteuer. Ändert sich nach
Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich
der vereinbarte Preis entsprechend.
3.5
Die Pensionspreise für Zimmer und sonstige Leistungen ergeben sich aus
der Reservierungsbestätigung.
3.6
Die Rechnung ist ohne Abzug in voller Höhe bei Abreise vor Ort bar oder
im Voraus per Überweisung zu begleichen.
3.7
Bei Abschluss eines Gruppenreservierungsvertrages werden generell 50 % des Gesamtpreises
bis 4 Wochen vor Anreise fällig. Der Rest ist vor Ort vollständig
bei Anreise zahlbar.
§ 4 Rücktritt durch den Gast / Besteller
4.1
Sämtliche Rücktritte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.2
Die Stornierung des Gesamtvertrages bzw. von gebuchten Leistungen ist für
beide Parteien folgendermaßen geregelt:
· bis 12 Wochen vor Anreise: kostenlos
· bis 2 Wochen vor Anreise: 40 % v. Gesamtpensionspreis
· bis 1 Woche vor Anreise: 60 % v. Gesamtpensionspreis
· anschließend werden 80 % v. Gesamtpensionspreis bzw. vom sonstigen
Leistungspreis eingefordert.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
4.3
Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner
in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei
nicht beanspruchter Unterkunft um die Aufwandsersparnis. Auf Vereinbarungen
für Verzehr wird bis zu 24 Std. vor Anreise eine Aufwandsersparnis von
40 % gewährt. Grundsätzlich sind wir bemüht, nicht in Anspruch
genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners
um den erzielten Erlös vermindert.
§ 5 Haftung
Unsere Haftung entspricht dem BGB § 701 ff.
5.3
Reklamationen sind vom Gast unverzüglich auszusprechen. Bei verzögerter
Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Es gelten
die Bestimmungen des BGB.
5.4
Wir haften nicht für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche in Zusammenhang
mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Die Beteiligung an Sport-
und anderen Freizeitaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.
§ 6 Beendigung der Beherbergung, Rücktritt
Wir sind jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit
sofortiger Wirkung zu lösen, sofern:
· der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen
bzw. nicht mietgerechten Gebrauch macht
· der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Hauses schadet
· der Gast die ihm vorgelegte und gemäß § 3 fällige
Rechnung nicht innerhalb der Frist begleicht
· die Leistungserbringung unmöglich wird, ohne dass die Pension
ein Verschulden trifft; Schadenersatzansprüche sind dabei ebenfalls ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand